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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand Juni 2024) Allgemeines, Geltung der AGB1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge die zwischen der Abdichtungstechnik Höller GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) abgeschlossen werden.1.2) Auftraggeber können sowohl Konsumenten als auch Unternehmern sein.1.3) Der Auftragnehmer bietet Leistungen in den Bereichen1.3.1) Poolbeschichtung1.3.2) Dachbeschichtung1.3.3) Bodentechnik1.3.4) Balkonabdichtung1.3.5) Naturpool-Technik1.3.6) Teichbeschichtungan. Die Beauftragung erfolgt dabei jeweils unter Zugrundelegung der individuellen Wünsche des Auftraggebers.1.4) Zudem betreibt der Auftragnehmer einen Shop, über welchen1.4.1) Abdichtungsmaterial1.4.2) Bodenbeschichtungen1.4.3) Grundierungen1.4.4) Farben, Pasten und Pulver1.4.5) Werkzeugeverkauft werden. 1.5) Mit der Auftragserteilung bzw. der Abgabe einer Online-Bestellung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und sind beide Vertragsparteien an sie gebunden. Die Anwendung eigener Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.6) Die AGB gelten jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Form. Etwaige Ergänzungen bzw. Abänderungen bedürfen der Schriftform sowie gesonderter Vereinbarung beider Vertragspartner.1.7) Sofern ein Vertrag nicht vom Auftraggeber in den Geschäftsräumlichkeiten des Auftragnehmers abgeschlossen wird, kommen die Bestimmungen des Fern- und Auswährtsgeschäftegesetzes (FAGG) zur Anwendung.2) Auftragserteilung bzw. – ausführung, Zahlungsbedingungen2.1) Die Auftragserteilung der in 1.3) definierten Leistungen erfolgt auf Grundlage einer Bestandsaufnahme vor Ort beim Auftraggeber.2.2) Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme vor Ort erfolgt die Legung eines für 30-tägig verbindlichen Angebotes in schriftlicher Form durch den Auftragnehmer.2.3) Durch Unterfertigung des Angebotes innerhalb der Bindungsfrist durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zustande.2.4) Vom vereinbarten Preis sind 50 % unmittelbar nach der Auftragserteilung durch den Auftraggeber fällig und sind diese sofort zahlbar im Voraus zu leisten.2.5) Der Restbetrag für den Auftrag sind nach Fertigstellung sofort zahlbar.2.6) Der Termin zur Leistungsausführung wird mit dem Auftraggeber individuell einzelvertraglich vereinbart. Voraussetzung dafür sind entsprechenden Witterungsverhältnisse, die für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung notwendig sind. Kann der Leistungstermin aufgrund der Witterung nicht eingehalten werden, so wird der Auftraggeber umgehend vom Auftragnehmer darüber in Kenntnis gesetzt und bilateral ein Ersatztermin vereinbart.2.7) Wird die Leistungsausführung aufgrund von Umständen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen verzögert oder verhindert, so werden die Leistungsfristen angemessen verlängert. Etwaige dadurch entstandene Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, der Auftragnehmer hat den Nachweis dafür zu erbringen. Es gilt in diesem Fall eine Pauschalbearbeitungsgebühr von €250,00 als vereinbart. Für den Fall einer unberechtigten Auftragsstornierung des Auftraggebers gilt eine Stornogebühr von 5 % des Auftragsvolumen als vereinbart, wobei die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens für den Auftragnehmer hiervon vorbehalten bleibt. 2.8) Der Auftragnehmer behält es sich vor zur Auftragsausführung einen Dritten zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt hierbei lediglich an qualifizierte Unternehmer in der entsprechenden Branche.3) Preisbildung3.1) Die Vergütung für die Leistungsausführung nach 1.3) erfolgt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nach Einheitspreisen. Die Abrechnung erfolgt somit laut Naturmaß und tatsächlichem Aufwand mal den vertraglich vereinbarten Einheitspreien laut Angebot.3.2) Sofern es gesondert schriftlich vereinbart wurde, kann die Vergütung in Form einer Pauschalsumme erfolgen. Die Ermittlung der Pauschalsumme erfolgt dabei anhand eines Leistungsverzeichnisses. Leistungsänderungen bzw. -ergänzungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.4) Pflichten des Auftraggebers vor und während der Leistungsausführung4.1) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer in der Leistungsausführung bestmöglich zu unterstützen und Handlungen zu unterlassen, die die Leistungsausführung verzögern bzw. verhindern könnten.4.2) Der Auftraggeber hat sich der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Funktion des Bauwerks bzw. der Technik vor Ausführungen der Leistungen aus 1.3) zu versichern.4.3) Der Auftraggeber hat vor Ausführung der Leistungen aus 1.3.1), 1.3.5) und 1.3.6) eine Dichtheitsprüfung der Rohre am gegenständlichen Gewerk durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.4.4) Vonseiten des Auftraggebers muss gewährleistet sein, dass der Untergrund bei Leistungsausführung nach 1.3.1) verspachtelt ist. Die Verspachtelung muss diffusionsoffen (kein Gips und Styropor) und für den Außen- und Poolbereich geeignet sein. Der Untergrund muss homogenisiert glatt und schön verarbeitet sein.4.5) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche notwendigen Anschlüsse für Wasser und Strom, welche zur Leistungsausführung notwendig sind unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass diese bei Leistungsausführung vor Ort am Gewerk nutzbar sind. Ebenso hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Strom, Wasser sowie einen Arbeits- bzw. Lagerplatz kostenlos zur Verfügung zu stellen.4.6) Etwaige erforderliche Genehmigungen bzw. Meldungen sind durch den Auftraggeber auf dessen Kosten zu tätigen. Dies hat vor Beginn der Leistungsausführung zu erfolgen.4.7) Der Auftraggeber hat für die Entsorgung von Verpackungsmaterial sowie Rest- bzw. Altmaterial am Ort der Leistungsausführung Sorge zu tragen und erfolgt diese auf dessen Kosten.4.8) Ebenso hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass die Zu- bzw. Abfahrtswege entsprechend vorhanden und befestigt sind, sodass das Befahren mit Fahrzeugen und Maschinen möglich ist. Etwaige Flurschäden, welche auf die fehlende Überprüfung der Zu- bzw. Abfahrtswege seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu Lasten desselben. 5) Web-Shop5.1) Der Auftragnehmer vertreibt über seinen Webshop Produkte der in 1.4) definierten Produktgruppen.5.2) Die im Webshop des Auftragnehmers angebotenen Produkte verstehen sich freibleibend angeboten.5.3) Durch die Bestellung des Auftraggebers stellt dieser eine Offerte zum Abschluss eines Kaufvertrages und kommt dieser folglich erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers bzw. den Versand der Produkte zustande. Die Eingangsbestätigung der Offerte durch den Auftragnehmer allein stellt dabei noch keine Angebotsannahme dar.5.4) Dem Auftraggeber stehen zur Bezahlung nachfolgende Möglichkeiten offen:5.4.1) Sofortüberweisung mittels PayPal5.4.2) Kauf auf Rechnung5.5) Die Zahlungsfrist beläuft sich bei der Zahlungsart nach 5.4.2) auf 10 Tage ab Rechnungserhalt.5.6) Sämtliche Preisangaben im Webshop verstehen sich als Bruttopreise.5.7) Die Zustellung der Produkte erfolgt mittels Versand bzw. können die Waren ab Lager am Erfüllungsort nach 14.2) abgeholt werden. Die Kosten für die Zustellung der Produkte aus dem Web-Shop sind vom Auftraggeber zu tragen und werden diese gesondert im Web-Shop bei Abgabe der Offerte zum Vertragsabschluss ausgewiesen. Die Übernahme der Versandkosten durch den Auftragnehmer erfordert eine gesonderte schriftliche Vereinbarung. 6) Zahlungsverzug6.1) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer gemäß § 918 ABGB zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt insbesondere für die Vorausleistung von 50% des vereinbarten Preises nach 2.4).6.2) Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Leistungen nach 1.3) sowie der Produkte nach 1.4) haben private Auftraggeber gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % nach § 1000 ABGB iVm§ 1333 ABGB für den ausstehenden Betrag zu leisten.6.3) Unternehmerische Auftraggeber sind hingegen zur Bezahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB verpflichtet.6.4) Zudem behält sich der Auftragnehmer das Recht vor bei Zahlungsverzug durch einen unternehmerischen Auftraggeber die Leistungserfüllung bis zum Eingang der vollständigen Entgeltzahlung einzustellen. 7) Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt7.1) Der Auftragnehmer behält es sich vor, von bei Nichtleistung durch den Auftraggeber von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. 7.2) Das zur Ausführung von Leistungen aus 1.3) benötigtem Material verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung nach Auftragsfertigstellung (2.5) im vollständigen Eigentum des Auftragnehmers.7.3) Ebenso bleiben über den Shop bestellte Produkte (1.4) bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.7.4) Die Weiterveräußerung des für die Leistungsausführung benötigtem Material bzw. der im Shop bestellten Produkte vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet.7.5) Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber bzw. der Pfändung der sich vorbehaltlich im Besitz des Auftraggebers befindlichen zur Leistungsausführung benötigtes Materiales und der im Shop bestellten Produkte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer umgehend davon in Kenntnis zu setzen.8) Lieferung, Versand8.1) Die Anlieferung der Materialien für in 1.3) ausgeführten Leistungen erfolgt durch den Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragsausführung. Die Kosten und das Risiko für die Anlieferung trägt der unternehmerische Auftraggeber. Ist der Auftraggeber Konsument, so trägt dieser lediglich die Kosten für die Anlieferung, das Risiko hierfür trägt der Auftragnehmer.8.2) Für die Lieferung bzw. den Versand der Produkte aus 1.4) bedient sich der Auftragnehmer eines Paketzustellunternehmens. Die Kosten und das Risko trägt der unternehmerische Auftraggeber ab Übergabe an das Paketzustellunternehmen. Ist der Auftraggeber Konsument, so geht das Risiko erst bei Übergabe der Produkte an diesen über.8.3) Macht der Auftraggeber von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so trägt dieser die Kosten und das Risiko für die Retournierung der Produkte. Auch hat der Auftraggeber für die bereits entstandenen Kosten bei Abbestellung einer Leistung nach 1.3) einzustehen. Den Nachweis für die entstandenen Kosten hat der Auftragnehmer zu leisten.9) Geistiges Eigentum9.1) Sämtliche durch den Auftragnehmer angefertigte Muster, Pläne bzw. Skizzen zur Ausführung einer der Leistungen aus 1.3) befinden sich in dessen geistigen Eigentum und hat ist der Auftraggeber nicht dazu berechtigt diese weiterzugeben, zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen. Der Auftraggeber ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers dazu berechtigt Kopien der Muster, Pläne bzw. Skizzen zur Ausführung der Leistungen nach 1.3) anzufertigen.9.2) Das dem Auftraggeber durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Wissen unterliegt Dritten gegenüber der Geheimhaltung. 9.3) Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer von den fertiggestellten Ausführungen aus 1.3) unter möglichster Schonung der Privatsphäre des Auftraggeber Lichtbilder zur Veröffentlichung auf der Homepage des Auftragnehmers angefertigt werden dürfen. Ein Widerspruch bedarf der Schriftform.10) Irrtum 10.1) Unternehmerischen Auftraggebern gegenüber ist die Irrtumsanfechtung ausgeschlossen.11) Gewährleistung11.1) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für die in 1.3) definierten Leistungen beträgt für private Auftraggeber 3 Jahre. Für die Produkte aus 1.4) gilt die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.11.2) Unternehmerischen Auftraggebern gegenüber gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Die Vermutungsregelung nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen. 11.3) Im Gewährleistungsfall hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Zugang zum Gewerk zu gestatten, um eine Begutachtung, gegebenenfalls durch einen Sachverständigen, bzw. Verbesserungsarbeiten durchführen zu können.11.4) Bei unternehmerischen Auftraggebern stehen diesem, bei unverhältnismäßig hohem Aufwand für den Auftragnehmer, lediglich die Preisminderung anstelle der Verbesserung bzw. des Austausches zu. Das Recht auf Wandlung bleibt davon unberührt.12) Schadenersatz, Haftung12.1) Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld der Auftragserteilungen von Leistungen nach 1.3) in Eigenverantwortung sich der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Funktion des Bauwerks bzw. der Technik zu versichern. Sollte diese Überprüfung unterlassen worden sein bzw. die Beschaffenheit und Funktion des Bauwerkes bzw. der Technik die Ausführung der Leistungen nach 1.3) nicht möglich machen, so haftet der Auftragnehmer nicht für allfällige Schäden am Gewerk. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für die aus der eigenverantwortlichen Auftragserteilung des Auftraggebers resultierenden Folge- und Ausfallschäden. Die Beweispflicht für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Funktion des Bauwerks bzw. der Technik hat der Auftraggeber zu beweisen.12.2) Der Auftraggeber hat im Vorfeld der Auftragserteilung von Leistungen nach 1.3) ebenso eine Dichtheitsprüfung der Rohre durchzuführen bzw. zu veranlassen. Sollte diese Überprüfung unterlassen worden sein, so haftet der Auftragnehmer nicht für allfällige Schäden am Gewerk durch undichte Rohre. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für die aus der eigenverantwortlichen Auftragserteilung des Auftraggebers resultierenden Folge- und Ausfallschäden. Die Beweispflicht für die Überprüfung der Dichtheitsprüfung hat der Auftraggeber zu beweisen.12.3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden (wie Fugen, Rissüberbrückungen, Beobachtungen etc.), die durch die mangelhafte Wartung eines Gewerkes nach 1.3) entstanden sind.12.4) Der Auftragnehmer haftet zudem nicht für Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Bedienung oder Überbeanspruchung entstanden sind.12.5) Unternehmerischen Auftraggebern gegenüber wird die Haftung aufgrund von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz ist vom unternehmerischen Auftraggeber zu beweisen.12.6) Schadenersatzansprüche unternehmerischer Auftraggeber verjähren nach 10 Jahren bzw. 2 Jahre ab Kenntnis des Schadens. Für private Auftraggeber beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre bzw. 5 Jahre ab Kenntnis des Schadens.13) Rücktritt13.1) Der Auftraggeber kann, sofern das Geschäft nicht in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers abgeschlossen wurde, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Dem Auftraggeber wird bei der Auftragserteilung ein Widerrufsformular übergeben.14) Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand14.1) Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Rück- und Weiterverweisungen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.14.2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. 14.3) Gerichtsstand ist für Konsumenten ist der Wohnsitz, Aufenthaltsort oder Beschäftigungsort des Auftraggebers. Unternehmerischen Auftraggebern gegenüber gilt der Gerichtsstand des Auftragnehmers.14.4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB nicht wirksam sein, so wird diese durch eine wirksame den jeweiligen Regelungsinhalt nahekommende Bestimmung ersetzt. Die übrigen wirksamen Bestimmungen bleiben vollumfänglich aufrecht und wirksam.

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